Wissenswertes

6 Mrz

Meldepflichten

Liebe MitgliederInnen der Dachgenossenschaft Rutzenmoos Wasserversorgung!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie verpflichtet sind, sämtliche Datenänderungen sofort an die DG Rutzenmoos bekannt zu geben.

Datenänderungen können zum Beispiel sein
– Namensänderungen nach einer Heirat
– Kontaktdaten wie Telefon Nummer, E-Mail-Adresse
– bei Umzug / Ortswechsel. Hier muss eine Abmeldung der Mitgliedschaft erfolgen.
– wenn Um- oder Zubauten am Haus durchgeführt werden
– bei besonders erhöhten Wasserverbrauch
– bei Leitungs- oder Wasserschaden
– bei Hausübergaben
– usw.

Sollten wir nicht über Änderungen informiert werden und für die DG Rutzenmoos zusätzliche Kosten entstehen, werden diese Zusatzkosten gesondert weiter verrechnet.
Wir ersuchen alle MitgliederInnen um Einhaltung aller Vorgaben.
Der Obmann

Read More
28 Feb

Tipps zum Wasserverbrauch

Mit diesen 5 Tipps können Sie Wasser sparen:

– Duschen statt baden.
Beim Duschen wird im Schnitt nur ein Drittel des Wassers, das man für ein Vollbad brauchen würde, benützt. Auch während des Duschens kann man Wasser sparen. Beim Einseifen und Haare waschen das Wasser abdrehen.

– Tropfende Wasserhähne sofort reparieren lassen.
Tropft ein Wasserhahn nur alle zwei Sekunden, können daraus im Jahr schnell ca. 800 Liter werden.

– Geschirr nicht unter fließendem Wasser spülen.

– Beim Kauf von Wasch- und Spülmaschinen auf einen niedrigen Strom- und Wasserverbrauch achten. Moderne Waschmaschinen verbrauchen ca. 35 bis 50 Liter pro Waschgang. Sparsame Spülmaschinen benötigen ca. 15 bis 17 Liter pro Durchlauf. Nur die gefüllte Maschine einschalten, andernfalls das Sparprogramm wählen.

– Der Verbrauch für die Toilettenspülung kann mit modernen Spülkästen halbiert werden.
Die Stopptasten sind auch als Nachrüstsätze erhältlich. Ständig laufende Spülkästen verursachen einen hohen Wasserverbrauch.

Read More
27 Feb

Einbaugarnitur/Absperrschieber, Straßenkappen

Der Anschluss und das Setzen von Einbaugarnituren/Absperrschieber (siehe Foto) an der Hauptwasserleitung, darf nur von der Dachgenossenschaft Rutzenmoos Wasserversorgung gemacht werden. Die Kosten für Material und Arbeitszeit, trägt der Hauseigentümer.
Für die Zuständigkeit bzw. Instandhaltung der Absperrschieber (Hausschieber) sowie eventuell daraus entstehende Kosten ist der Hauseigentümer verantwortlich. Siehe Gebührenordnung §5 Abs. 1 und Abs. 2 (siehe nachstehend).
Straßenkappen (siehe Foto) müssen immer eben mit der Erd- oder Straßenoberfläche eingebaut werden. Diese sind stets frei von Zuwachs (Gras, Sträucher, usw.) zu halten.
Es wird empfohlen die Absperrschieber und Absperrventile (z.B. bei Wasserzähler) öfters zu- und aufzudrehen, um eventuelle Korrosionen zu vermeiden. Weiters soll der Wasserzählerstand öfters selbst kontrolliert werden, um etwaige Schäden (Rohrbrüche, usw.) in der Hausinstallation rechtzeitig zu erkennen.
Sollten die Absperrschieber nicht mehr auf- oder zugedreht werden können, bitte informieren Sie umgehest die Dachgenossenschaft Rutzenmoos Wasserversorgung:
Obmann Hr. Martin Hawle 0677/62391413 oder
Wasserwart Hr. Harald Schachinger 0650/2338380

Auszug aus der Gebührenordnung:

§ 5 Instandhaltungsbedingungen

Versorgungsleitungen sind Wasserleitungen einschließlich aller Einbauten, wie Schieber u. a., innerhalb des Versorgungsgebietes, von der die Anschlussleitungen abzweigen. Die Instandhaltungskosten werden zur Gänze von der WG getragen.
Anschlussleitungen sind Rohrleitungen zwischen der Versorgungsleitung und der Übergabestelle (Wasserzähler). Die Anschlussleitung beginnt unmittelbar nach der Abzweigung von der Versorgungsleitung. Sie wird vom Absperrschieber (Hausschieber) unterbrochen, welcher möglichst nahe an der Versorgungsleitung, nach Möglichkeit auf öffentlichen Grund zu entrichten ist. Die Instandhaltungskosten, sowie die Kosten für Rekultivierung, hervorgerufen durch Instandhaltungsarbeiten, ab der Versorgungsleitung sind zur Gänze vom WG-Mitglied zu tragen

Wir ersuchen alle MitgliederInnen um Einhaltung aller Vorgaben. Vielen Dank.

Read More
26 Feb

Schwimmbad

Aufgrund des erhöhten Wasserbedarfes beim Befüllen von Schwimmbecken, dürfen diese nur zwischen 22:00 – 06:00 Uhr gefüllt werden. Bitte verwenden Sie dazu einen Schlauch von der Größe 1/2 Zoll.

Wir ersuchen alle MitgliederInnen um Einhaltung aller Vorgaben.
Vielen Dank!

Hinweis:
Wird die Wassermenge für das Befüllen des Schwimmbeckens nicht in die Kanalisation eingeleitet, kann man diesen Mehrverbrauch mit dem „Antrag auf erhöhten Wasserverbrauch“ bei der Gemeinde Regau bekannt geben.
Der korrekt ausgefüllte „Antrag“ muss gemeinsam mit der von der Gemeinde Regau zugesendeten „Wasser-/Kanal-Zählerablese Karte“ an die Gemeinde Regau gesendet werden.

Download
Antrag auf erhöhten Wasserverbrauch

Read More
25 Feb

Informationen für Wasserzähler

Es dürfen nur geeichte Wasserzähler der Fabrikate BERNHARDT oder ELIN verwendet werden.
Der Wasserzähler darf nur mit einer Wasserzähler-Einbaugarnitur (siehe Foto) nach neuester ÖNORM und frostsicher im Haus eingebaut werden.

Absperrventile und Einbaugarnitur

Damit der Ein- und Ausbau des Wasserzählers möglich ist, muss vor und nach jedem Wasserzähler ein Absperrventil (siehe Foto) angebracht sein. Der Einsatz einer Einbaugarnitur samt Absperrventile und Rückflussverhinderungsventil auf einem Bügel ist heute Stand der Technik.
Vor dem Wasserzähler darf keine Wasserentnahme vorgenommen werden. Widerrechtliche Entnahme wird zur Anzeige gebracht.
Die Kosten für Wasserzähler, zusätzlichen Material und dessen Einbau trägt der Hauseigentümer.

Wasserzähler mit Absperrventile und Einbaugarnitur

Wasserzähler müssen so eingebaut werden, dass sie jederzeit zugänglich sind und dürfen nicht durch Regale und andere Gegenstände verstellt werden.

Richtiger Einbau

Die vorgesehene Einbaulage ist unbedingt zu beachten, weil durch Lufteinschlüsse das Zählergebnis beeinflusst werden kann.
Wasserzähler unterliegen dem Maß- und Eichgesetz. Dieses bestimmt, dass eine Nacheichung bzw. der Austausch des Wasserzählers spätestens alle 5 Jahre erfolgen muss. Ein neu geeichter Wasserzähler wird von der Dachgenossenschaft Rutzenmoos Wasserversorgung besorgt und eingebaut. Kosten für den Wasserzähler und dessen Aus- und Einbau übernimmt der Hauseigentümer.
Die vom Wasserabnehmer verbrauchte Wassermenge wird von der Dachgenossenschaft Rutzenmoos Wasserversorgung abgelesen.
Es wird empfohlen den Wasserzählerstand öfters selbst zu kontrollieren um etwaige Schäden (Rohrbrüche, usw.) in der Hausinstallation rechtzeitig zu erkennen. Auch sollten die Absperrventile öfters zu- und aufgedreht werden, um eventuelle Korrosionen zu vermeiden.
Wir ersuchen alle MitgliederInnen um Einhaltung aller Vorgaben. Vielen Dank.

 

Weitere Informationen
http://www.bernhardt-wasserzaehler.at

Infoblatt für Wasserzähler
http://www.bernhardt-wasserzaehler.at/downloads/Hauswasserz_BM.pdf

Info zu Wasserzähler-Einbaugarnitur
http://www.bernhardt-wasserzaehler.at/downloads/Bernhardt%20Einbaugarnitur_2016.pdf
http://www.bernhardt-wasserzaehler.at/pics/zubehoer/Einbaugarnitur_400.jpg

Download
PDF Meldung Wasserzählereinbau

Read More
19 Feb

Leitungs- bzw. Wasserschaden

Falls sie einen unerklärlichen Wasseraustritt, ob im freien Gelände, auf einer Straße oder im eigenen Garten bzw. Haus feststellen, informieren sie bitte unverzüglich die Dachgenossenschaft Rutzenmoos Wasserversorgung:
Obmann Hr. Martin Hawle 0677/62391413 oder
Wasserwart Hr. Harald Schachinger 0650/2338380

Es wird empfohlen den Wasserzählerstand öfters selbst zu kontrollieren um etwaige Schäden (Rohrbrüche, usw.) in der Hausinstallation rechtzeitig zu erkennen. Auch sollten die Absperrventile öfters zu- und aufgedreht werden, um eventuelle Korrosionen zu vermeiden.
Wir ersuchen alle MitgliederInnen um Einhaltung aller Vorgaben. Vielen Dank.

Hinweis:
Der Wasserverlust aufgrund von Leitungsschäden (Mehrverbrauch) kann mit einem „Antrag auf erhöhten Wasserverbrauch“ mit einer Bestätigung (z.B. von einem Installationsunternehmen) an die Gemeinde Regau gesendet werden.

 

Download
Antrag auf erhöhten Wasserverbrauch

Read More